Bäckerinnung Karlsruhe

Über uns

Welche Aufgaben hat die Innung?

  • Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen der Mitglieder
  • Pflege des Gemeindesgeistes und die Berufsehre
  • Förderung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen
  • die Lehrlingsausbildung im Rahmen der dualen Ausbildung, entsprechend den Vorschriften der  Handwerkskammer, regeln und überwachen
  • Abnahme der Gesellenprüfungen und Gesellenprüfungsausschüsse errichten
  • Förderung des handwerklichen Könnens der Meister und Gesellen und zu diesem Zweck Fachschulen unterstützen
  • Erstellung von Gutachten, Auskünfte und Stellungnahme für Behörden über Angelegenheiten unseres Handwerks
  • Vorschriften und Anordnungen der Handwerkskammer durchführen


Wer kann Mitglied werden?

Mitglied kann jeder in der Handwerksrolle eingetragene Bäckereibetrieb werden, der im Bezirk der Handwerksinnung seinen gewerblichen Sitz hat. Das gleiche gilt seit dem 01.04.1998 auch für handwerksähnliche Gewerbetreibende. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Praxisnahe Gestaltung und Umsetzung notwendiger neuer Regelungen oder Kampf gegen wettbewerbsverzerrende Entwicklungen – sind die Interessen des Bäckerhandwerks betroffen, sucht der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks die Diskussion mit den Verantwortlichen. Bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verwaltungsanordnungen oder politischen Planungen versorgen wir die verantwortlichen Instanzen proaktiv mit Informationen und stehen ihnen beratend zur Seite. Wir sind mit Gesetzgebern, Entscheidungsträgern und Meinungsbildnern aller Ebenen bestens vernetzt. Denn jede Entscheidung hat das Potenzial für wirtschaftliche oder unternehmerische Konsequenzen für unsere rund 14.500 Betriebe mit 293.300 Beschäftigten, die einen Jahresumsatz von rund 13 Mrd. Euro erwirtschaften.

 www.baeckerhandwerk.de