Geschichte der Karlsruher Bäckerzunft
Am 08. Januar 1719 - nur 4 Jahre nach der Stadtgründung selbst - hat Markgraf Karl Wilhelm für das Bäckerhandwerk eine eigenhändig unterschriebene Zunftordnung erlassen. Aus dieser Zunftordnung ging die rechtliche Grundlage für das Lehrlings- und Gesellenwesen hervor. "Von Erlern- und Treibung des Handwerks" ist dort zu lesen. Die ältesten Ein- und Ausschreibungen von Lehrlingen finden sich im "Jungen Buch vor das Ehrsame Bäckerhandwerk in Carlsruhe, den 11. May 1730". Hier wurde die Lehrzeit auf mindestens drei Jahre, das Lehrgeld auf 20 Gulden festgesetzt, das zur Hälfte beim Beginn der Lehre bar bezahlt werden musste. Die von der Bäckerzunft vorgeschlagene Gesellenordnung wurde vom Oberamt Karlsruhe am 22. März 1957 genehmigt.
Die Bäcker haben in der neuen Residenz ein bedeutendes Ansehen genossen, denn der zweite in der Reihe der Karlsruher Bürgermeister war - von 1720 bis 1724 - der Bäcker-Obermeister Johannes Ludwig, ein gebürtiger Durlacher.
Mit dem Umbau der Gewerbegesetzgebung nahm die Entwicklung in allen Bereichen des Lebens, auch bei den Handwerkern, ihren Lauf. Das Jahr 1862 brachte das Ende des Zunftzwanges. Die Bäcker waren die ersten unter den Karlsruher Handwerkern, denen die Bildung einer gewerblichen Genossenschaft genehmigt wurde, so wie sie damals nach Stadtgründung die ersten Handwerker waren, die eine Zunftordnung erhalten haben.
Im Dezember des Jahres 1900 konstituierte sich die Handwerkskammer. Welche bedeutenden handwerkspolitischen Impulse in jene Zeiten vom Bäckerhandwerk ausgingen, bestätigt die Tatsache, dass Bäckermeister Karl Walz zum ersten Präsidenten der Handwerkskammer Karlsruhe gewählt wurde.
Im Jahre 1904 trat die "Freie Bäckerinnung Karlsruhe" die Nachfolge der bereits 1719 gegründeten Karlsruher Bäckerzunft und der 1862 folgenden gewerblichen Genossenschaft der Bäcker an. Die Neuregelung der Lehrlingsausbildung sowie des Gesellen- und Meisterprüfungswesen waren die dringliche Aufgaben der neuen Organisation.